Jetzt 20% Förderung auf E-Lader sichern

Der einfache Weg zu Ihrer Elektrolader-Förderung mit unseren FAQs

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ab sofort wieder für antragstellende Unternehmen geöffnet. Möglich wird dies durch die Mittelbereitstellung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Somit können wieder neue Projekte zur Umsetzung ihrer betrieblichen Energiewende bewilligt werden.

 

Welches Förderprogramm deckt die Schäffer E-Lader ab?

Im Bundesprogramm „Energieeffizienz“ wird die Elektrifizierung von Landmaschinen wie beispielsweise Hof- oder Teleskoplader mit 20% auf die Nettoinvestitionssumme gefördert. Die Schäffer E-Lader gehören in die Kategorie 3.1.4: „Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung“. Eine vorhergehende Beratung oder ein Energieeinsparkonzept ist für die Förderung nicht notwendig.

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen, die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen, eine Niederlassung in Deutschland haben und Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind.
  • Maschinengemeinschaften

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

  • Eine Übersicht aller antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): www.ble.de/energieeffizienz.
  • Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal „easy-Online“: www.foerderportal.bund.de

 

Was sind die nächsten Schritte?

  1. Antragsstellung inkl. Berechnungshilfe an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
  2. Zustellen des Zuwendungsbescheids
    Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahme (Kauf der Maschine) darf erst mit dem im Zuwendungsbescheid genannten Datum begonnen werden.
  3. Auszahlungsantrag stellen

 

Alle Infos zusammengefasst im PDF zum Download.

 

Weitere Informationen zu den förderfähigen Maschinen:

 

Stand: September 2024, alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung