Der einfache Weg zu Ihrer Elektrolader-Förderung mit unseren FAQs
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ab sofort wieder für antragstellende Unternehmen geöffnet. Möglich wird dies durch die Mittelbereitstellung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Somit können wieder neue Projekte zur Umsetzung ihrer betrieblichen Energiewende bewilligt werden.
Welches Förderprogramm deckt die Schäffer E-Lader ab?
Im Bundesprogramm „Energieeffizienz“ wird die Elektrifizierung von Landmaschinen wie beispielsweise Hof- oder Teleskoplader mit 20% auf die Nettoinvestitionssumme gefördert. Die Schäffer E-Lader gehören in die Kategorie 3.1.4: „Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung“. Eine vorhergehende Beratung oder ein Energieeinsparkonzept ist für die Förderung nicht notwendig.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen, die landwirtschaftliche Primärprodukte erzeugen, eine Niederlassung in Deutschland haben und Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind.
- Maschinengemeinschaften
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Eine Übersicht aller antragsrelevanten Unterlagen für die Förderbereiche finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): www.ble.de/energieeffizienz.
- Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal „easy-Online“: www.foerderportal.bund.de
Was sind die nächsten Schritte?
- Antragsstellung inkl. Berechnungshilfe an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
- Zustellen des Zuwendungsbescheids
Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahme (Kauf der Maschine) darf erst mit dem im Zuwendungsbescheid genannten Datum begonnen werden. - Auszahlungsantrag stellen
Alle Infos zusammengefasst im PDF zum Download.
Weitere Informationen zu den förderfähigen Maschinen:
Stand: September 2024, alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung